Fachbereiche

Jeder Anwalt wird für alle Gebiete des deutschen Rechts ausgebildet; man spezialisiert sich aber später auf bestimmte Fachbereiche. Die Tätigkeitsschwerpunkte unserer Kanzlei sind:

  • Betreuungsrecht
  • Familienrecht unter besonderer Berücksichtigung von
    • Vormundschaften für Kinder
    • Ehescheidungen
    • Verfahrensbeistandschaften
  • Asylrecht / Ausländerrecht

Weitere Interessensgebiete sind:

  • Zwangsvollstreckungsrecht, insbesondere Zwangsverwaltung
  • Erbrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Europarecht