Fachbereiche
Jeder Anwalt wird für alle Gebiete des deutschen Rechts ausgebildet; man spezialisiert sich aber später auf bestimmte Fachbereiche. Die Tätigkeitsschwerpunkte unserer Kanzlei sind:
- Betreuungsrecht
- Familienrecht unter besonderer Berücksichtigung von
- Vormundschaften für Kinder
- Ehescheidungen
- Verfahrensbeistandschaften
- Asylrecht / Ausländerrecht
Weitere Interessensgebiete sind:
- Zwangsvollstreckungsrecht, insbesondere Zwangsverwaltung
- Erbrecht
- Verwaltungsrecht
- Europarecht